werbung

IHRE TIPPS


Jeder, der arbeitslos war oder noch ist, hat diverse mehr oder weniger angenehme oder wertvolle Erfahrungen in dieser Zeit gemacht. Einige dieser Erfahrungen können aber auch für andere in der gleichen Lage nützlich sein.

Auch Fachleute der Arbeitsvermittlung/ -beratung sind herzlich eingeladen, diese Plattform zu nutzen und zu beleben, indem Sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen zum Themenkomplex Arbeitslosigkeit anderen mitteilen.

Wir wollten hier auch ein Forum einbinden. Doch halten wir es nach Erfahrungen, die wir in anderen Foren haben sammeln "dürfen", nicht mehr für sinnvoll! Ein Forum bindet zu viel Zeit und Energie, so dass wir beschlossen haben, hier nur noch wichtige Informationen, die wir oder Sie, unsere Besucher und Nutzer gemacht haben, anderen, die diese Informationen benötigen, zugänglich zu machen!

Sie können uns Ihre Mitteilung ausschließlich per e-mail zusenden. Nach einer Prüfung stellen wir Sie gern ein.
Sie sollten sich bitte möglichst kurz fassen und angeben, ob Sie namentlich (ggf. mit Ihrer Funktion) genannt werden möchten. Im Idealfall senden Sie ausserdem eine schriftliche Bestätigung Ihrer Angaben - z.B. in Form eines Ihnen zugegangenen amtlichen Bescheides.

Hier per e-mail IHR Tipp
oder über unser Kontaktformular


Themenübersicht
Agentur für Arbeit fördert Umwandlung Nebentätigkeit in feste Beschäftigung (10/2006)
Agentur für Arbeit beteiligt sich an Kosten für Kinderbetreuung (10/2006)
Zeugnisberichtigung darf nicht zu einer schlechteren Beurteilung führen (08/2006)
IMMER: Antrag vor Leistung! (08/2006)
Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung! (07/2006)
Nicht ohne Anschlußvertrag kündigen! (07/2006)
Kein Anspruch auf Alg II - 3-Monats-Meldung ist dennoch wichtig für Rente! (07/2006)

.

Agentur für Arbeit fördert Umwandlung Nebentätigkeit in feste Beschäftigung

Sie arbeiten im Rahmen einer Nebentätigkeit (z.B. eines "400-Euro-Jobs"), aber eigentlich gibt es in Ihrem Betrieb richtig viel zu tun.

Vielleicht wird aus Ihrer Nebentätigkeit mehr?
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden?
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einfach mal darauf an.
Die Agentur für Arbeit Kiel zahlt Ihrem Chef 3.000 bis maximal 4.000 Euro, wenn er Ihre Nebentätigkeit "umwandelt".
Voraussetzungen:
  • Sie sind bei der Agentur für Arbeit Kiel gemeldet

  • Sie haben keine abgeschlossene Ausbildung oder Sie sind über 50 Jahre alt

  • Sie üben Ihre Nebentätigkeit seit mind. 3 Monaten aus und waren zuvor nicht bei diesem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wichtig: Der Zuschuss muss vor der "Umwandlung" beantragt werden!

Weitere Auskünfte erteilt: Barbara Schütt, Tel:. 0431 /709 - 1118
Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Kiel
Infoblatt der Agentur für Arbeit Kiel (10/2006)

zurück zur Übersicht

.

Agentur für Arbeit beteiligt sich an Kosten für Kinderbetreuung

In einigen Branchen (z.B. Pflege, Einzelhandel, Gastronomie) wird eine..hohe Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten gefordert.
Die Offnungszeiten der Kindergärten sind jedoch meist beschränkt.
Haben Sie schon einmal an eine erweiterte Kinderbetreuung "in den Randzeiten" (abends oder auch am Wochenende) z.B. durch eine Tagesmutter gedacht?
Wenn Sie:
  • bei der Agentur für Arbeit Kiel gemeldet sind,

  • keine Berufsausbildung haben oder längere Zeit nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf tätig waren,

  • eine möglichst unbefristete Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden aufnehmen
und für die Aufnahme der Beschäftigung eine zusätzliche Kinderbetreuung benötigen, dann beteiliget sich die Agentur für Arbeit Kiel an den Kosten! Sie übernimt bis zu 130 Euro pro Kind und Monat für 3 bis maximal 6 Monate.

Weitere Auskünfte erteilt: Barbara Schütt, Tel:. 0431 /709 - 1118
Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Kiel
Infoblatt der Agentur für Arbeit Kiel (10/2006)

zurück zur Übersicht

.

Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung!

Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung erst später, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.
Kommen Sie der Pflicht zur Meldung nicht rechtzeitig nach, tritt eine Sperrzeit von mindestens einer Woche ein.
Diese Erfahrung hat uns Herr Meyer aus Altenholz berichtet (08/2006)

zurück zur Übersicht

.

Zeugnisberichtigung darf nicht zu einer schlechteren Beurteilung führen

Ein Arbeitnehmer darf Mängel im Arbeitszeugnis reklamieren und eine Berichtigung verlangen, wenn Form und Inhalt des Zeugnisses nicht den tatsächlichen oder rechtlichen Anforderungen entsprechen. Korrekturen zu seinem Nachteil muss der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Zeugnisberichtigung nicht dulden. So darf die Neufassung nicht zum Anlass für eine schlechtere Bewertung genommen werden.

Eine Arbeitnehmerin hatte nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb ein qualifiziertes Zeugnis von ihrem Arbeitgeber erhalten. Darin wurde ihr Verhalten als "stets einwandfrei" beurteilt. Die Frau bat den Arbeitgeber, Fehler im Zeugnis zu korrigieren. Es enthielt Rechtschreibfehler und eine falsche Angabe zu ihrem Geburtsort. Der Arbeitgeber korrigierte zwar die beanstandeten Fehler, aber auch die Bewertung des Verhaltens der ehemaligen Mitarbeiterin. Das war in der berichtigten Fassung des Arbeitszeugnisses nur noch mit "einwandfrei" bewertet. Dagegen zog die Arbeitnehmerin vor Gericht.

Das Bundesarbeitgericht gab ihr Recht: An nicht beanstandete Passagen eines Zeugnistextes ist der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden. So darf er aus einer "stets einwandfreien" Verhaltensbewertung nicht eine nur noch "einwandfreie" machen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine schlechtere Bewertung des Arbeitnehmers rechtfertigen würden.
(BAG, Urteil v. 21. 6. 2005, Az. 9 AZR 352/04) (08/2006)

zurück zur Übersicht

.

IMMER: Antrag vor Leistung!

Hallo nach Schleswig-Holstein,
ebenfalls sollte man nicht vergessen, dass bei der Bundesagentur für Arbeit immer das Prinzip "Antrag vor Leistung" gilt, d.h., nur wenn vorher ein Antrag gestellt worden ist, können Leistungen in Anspruch genommen werden.
Hierzu ein häufiges Beispiel: Wenn ein "Bewerbungskosten-Zuschuss" beantragt wurde, kann nach Vorlage der Belege, dass Bewerbungen abgeschickt worden sind, der Zuschuss anerkannt und angewiesen werden. Wer keinen Antrag (auch fernmündlich möglich) gestellt hat, kann so viele Bewerbungen abschicken, wie er will, diese können dann nicht bezuschusst werden!
Deshalb immer daran denken, rechtzeitig Anträge zu stellen!
Alles Gute
Frau Schmidt, Agentur für Arbeit, Bremen (07/2006)

zurück zur Übersicht

.

Nicht ohne Anschlußvertrag kündigen!

Wer sich beruflich verändern möchten, sollten den Arbeitsplatz erst dann kündigen, wenn eine Anschlussbeschäftigung gefunden und ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Arbeitnehmer/innen, die ohne festen Anschlussvertrag ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis lösen, riskieren nicht nur eine ungewisse berufliche Zukunft. Ihnen drohen bei Arbeitslosigkeit auch noch finanzielle Einbußen.
Wer nämlich das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund aufgegeben oder den Verlust des Arbeitsplatzes schuldhaft (durch eigene Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag!!) herbeigeführt hat, erhält in der Regel für zwölf Wochen weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II Der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung allein ist grundsätzlich kein wichtiger Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses. In den Monaten Januar bis Oktober 2004 musste die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe in 856 Fällen die Leistungen wegen freiwilliger Arbeitsaufgabe oder schuldhaftem Verlust des Arbeitsplatzes zeitweise sperren. Im gleichen Zeitraum traten 501 Sperrzeiten ein, weil Arbeitnehmer/innen eine ihnen von der Agentur für Arbeit vorgeschlagene zumutbare Arbeit ausgeschlagen haben.
Presse Info der Bundesagentur für Arbeit (07/2006)

zurück zur Übersicht

.

Kein Anspruch auf Alg II - 3-Monats-Meldung ist dennoch wichtig für Rente!

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II/ Hartz 4 haben, sollten Sie sich spätestens im 3-Monats-Rhythmus arbeitssuchend (asu) melden. Die Zeit der asu-Meldung wird später im Punktesystem der Rentenversicherung berücksichtigt.
Diese Auskunft erhielt Frau Otte aus Kiel bei der Agentur für Arbeit in Kiel (07/2006)

zurück zur Übersicht

.


SUCHEN auf aaArbeit.de
(powered by google)




aaArbeit gefällt? Seite bookmarken? Empfehlen Sie uns weiter


Wir unterstützen:

Werden Sie Wasserbotschafter / VOLVIC






Mädchen der Box-Sparte des Blumenthaler Sportverein e. V.Jugend gegen Gewalt!
Wir unterstützen u.a. die Jugend-Box-Sparte des Sportvereins Blumenthal (Schleswig-Holstein / Foto mit Arthur Abraham)


Wir sind Netzwerk-Partner ...
Mitglied in DiWiSH





Täglich neue Jobs!

JOB-BÖRSE

aaArbeit.de auf facebook