titel_aaarbeit.de

DAS BEWERBUNGS - FOTO | individuell, professionell, persönlich = erfolgreich!


object1
Beispielbilder Bewerbungfoto
Einige aktuelle Beispiele, die uns von professionellen Bewerbungsfotografen zur Verfügung gestellt wurden, finden Sie < HIER >
object2
Bewerbungsfotografen
Finden Sie in unserer Datenbank die beste Fotografin oder den interessantesten Bewerbungsfotografen in Ihrer Nähe.
< zur DATENBANK >
object3
Eintragung für Fotografen
Die Möglichkeit, als Fotografin / Fotograf, in deren Portfolio Bewerbungsfotos zu den Spezialgebieten zählen in unsere Datenbank der Photographen aufgenommen zu werden, haben Sie < HIER >

Erfolgreich bewerben mit einem überzeugenden
BEWERBUNGSFOTO
Finger weg von Billigfotos!


Es stimmt - laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; in Kraft seit 14.08.2006) dürfen Bewerbungsfotos vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Stellenausschreibung nicht mehr gefordert werden.
In Deutschland ist es allerdings nach wie vor und nahezu zu 100% üblich, einer Bewerbungsmappe an entsprechender Stelle ein Foto beizufügen.
Und die Arbeitgeber erwarten es meistens sogar - trotz Gleichbehandlungsgesetz.

Strahlemann mit Daumen  hoch (fotolia)
Daher gilt auch weiterhin - gut gemachte, kurz gesagt professionelle Bewerbungsfotos, die seriös aber gern "mit Pfiff" und je nach Einsatzgebiet / Berufssparte auch mal ausgefallen sein dürfen, sind heute und auch in Zukunft wichtig für eine erfolgreiche Bewerbung!
Warum?
Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist groß und schläft nicht! Das Bewerbungsfoto ist Ihr Sympathieträger Nr.1 in Ihrer Bewerbungsmappe – darum niemals Billigphotos! (wenn Sie nicht bereit sind, das Geld auszugeben, das ein professionelles Bild nun mal kostet, dann lassen Sie das Foto lieber gleich ganz weg!)
Das Foto in der Bewerbungsmappe erfüllt nicht den Zweck, dem Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern zu ermöglichen, Sie vor Ihrem Vorstellungsgespräch bereits im Treppenhaus identifizieren und Sie mit Ihrem Namen ansprechen zu können! Daher ist das früher übliche Passfoto auch in keinster Weise ausreichend!
Vielmehr muss das Motto Ihrer Bewerbung sein - und in besonderem Maße gilt dieses für das Foto:
“Ich werbe für mich selbst”! Ihr Bild ist Ihre Visitenkarte - es spricht und punktet für Sie oder es handelt Ihnen Sympathie-Minuspunkte ein, gegen die Sie mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen werden punkten müssen.

Deshalb beachten Sie bitte die folgende Grundsätze:

  • Grundsätzlich kein Automaten- oder Passbild oder Urlaubsfoto
    • aber bei privaten Digicam- oder sonstigen selbstgemachten Bildern gilt:
      wenn Sie ein Foto haben, auf dem Sie besonders sympathisch daherkommen, Sie auf dem Bild adäquat gekleidet sind (akkurate Frisur, etc.!), das Bild qualitativ in Ordnung ist und Sie in der Lage sind, Ihr Bild digital so zu bearbeiten, um es als Bewerbungsfoto zu nutzen - why not?!
  • Zur Befestigung auf dem Deckblatt oder Lebenslauf einen Klebestift benutzen (keine Büroklammer!!!) oder das Bild einscannen und mit ausdrucken - nur bei sehr guten Druckergebnissen zu empfehlen!
  • Die eingeklebten Bilder zuvor auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen - notwendig für den Fall, wenn sich das eingeklebte Foto aus irgendeinem Grund wieder ablösen sollte.
  • max. ca. sechs Monate alte Bilder verwenden - Sie wollen doch nicht als "Überraschungspaket" zum Vorstellungsgespräch kommen?!
  • Für die jeweilige Branche und Stelle eine angemessene Kleidung aussuchen, die nicht zu auffällig sein sollte.
  • Schwarz/Weiss-Bilder sind wieder angesagt - je qualifizierter und je höher Ihre Stelle angesiedelt ist, umso mehr sollten Sie über diese Variante - ebenso chic ist "Sepia" (Nostalgiefarbe)- nachdenken.

Die Investition in ein überzeugendes Bild lohnt sich immer!

Daher ist es sinnvoll, die Erfahrung von Profis zu nutzen. Bestehen Sie aber auf richtigen Bewerbungsfotos, und der Fotograf soll vorab wissen, auf welche Stelle Sie sich bewerben.
Ein erfahrener Bewerbungsfotograf wird Ihnen auf dem Bild dann das passende "Image verpassen".

E-Mail-BEWERBUNG bitte als PDF-Datei senden! | Ausgezeichneten PDF-Konverter "pdf-redirect" kostenlos vom sicheren Server der COMPUTER BILD herunterladen

pdf-redirect_LOGO






SUCHEN SIE auf aaArbeit.de oder im Internet
(powereded by google)




Seite bookmarken? Empfehlen Sie uns weiter!

Empfiehl / empfehlen Sie uns gern weiter - hier finden auch Deine / Ihre Freunde und / oder KollegInnen die passende Information!




Alles für Ihre Top-Bewerbung!

Wie bewerbe ich mich richtig?
Deckblatt Lebenslauf
Bewerbungsschreiben Bewerbungsflyer
Kurzbewerbung Online / E-Mail-Bewerbung
Bewerbungsfoto Bewerbungsfoto-Beispiele
Bewerbungsfotografen in Ihrer Nähe

MUSTER & VORLAGEN | SICHERER DOWNLOAD
Bezahlung über Ihre Telefonrechnung | Spurenlos im Internet


TÜV-Siegel für Call2Pay SICHERHEIT HAT BEI UNS VORRANG!
TüV-Zertifikat mit Bestnote für Call2Pay
Downloads auf aaArbeit.de werden über Call2Pay abgerechnet, die einfache und sichere Art, anonym im Internet zu bezahlen!

Auszeichnungen:
» TÜV-geprüfte Internetabrechnung
» tested Kundenzufriedenheit
» TÜV-Zertifikat für "geprüfte Kundenzufriedenheit"

Wir freuen uns über Ihr "like" auf facebook? :-))



Professionelles Coaching / Training / Workshops

Eine ausgeschriebene Stelle spricht Sie an oder Sie möchten sich initiativ bewerben - Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Vorbereitung? Kein Problem!

> Bewerbungs-Coaching & -Training
> Bewerbungs-Check
> Berufsweg- & Karriere-Beratung
> Speziell für Fach- und Führungskräfte

LEDERER | Personal & Projekte Kontakten Sie LEDERER | Personal & Projekte per E-Mail unter: kontakt@janlederer.de


Aktuelles
Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Jobabsage muss nicht begründet werden! Aber ...

Abgelehnte BewerberInnen haben nach wie vor keinen Anspruch auf eine Erklärung, warum sie nicht eingestellt und/oder eine andere Person die Stelle erhalten hat.
Dennoch halten Fachleute das Urteil des EUGH für eine Entwicklung gegen diskriminierende Behandlung von BewerberInnen:
So schreibt z.B. der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. in einer Pressemitteilung vom 20.04.2012
"... Mit der neuen Regelung kann es professionellen AGG-Klägern gelingen, die Beweislast vor den Arbeitsgerichten umzukehren. Kann der Bewerber schlüssige Gründe und Indizien für eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung vortragen, steht nun der Arbeitgeber in der Pflicht, diese zu widerlegen. Der Arbeitgeber muss also den Gegenbeweis antreten, dass er den abgelehnten Bewerber nicht benachteiligt hat. Ob Klagen wegen Informationsverweigerung vor den Gerichten Stand halten, obliegt allerdings weiterhin den Arbeitsgerichten und ist eine Einzelfallentscheidung. Und letztlich kann der Arbeitgeber vor Gericht immer noch beweisen, dass es sachliche Gründe für die Ablehnung der Bewerbung gab. ..."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD) bei Freie PresseMitteilungen